Haftungsausschluss
Alle Artikel unseres Fischlexikons dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
(1 gilt nur in der Donau und ihrem Gewässersystem
(2 in Fließgewässern oberhalb 800 m ü. N. N.
(3 im Hochrhein
(4 in sonstigen Gewässern
(5 im Main
(6 gilt nur im Rhein und seinem Gewässersystem
(letzte Änderung: 15.09.2021)
Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Baden-Württemberg ganzjährig geschützt.
Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Landesfischereiverordnung von Baden-Württemberg:
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