Glossar
Die meisten Fische verfügen über sieben Flossen. Sie sind paarig und unpaarig (einzelne Flossen) am Fischkörper angeordnet.
Die paarigen Flossen entsprechen den Extremitäten der landlebenden Wirbeltiere, haben jedoch keine direkte Verbindung mit der Wirbelsäule.
Manche Arten (Welsartige, Salmler, Lachsartige) haben außerdem zwischen Rücken- und Schwanzflosse einen
mit Fett gefüllten Hautsack, die Fettflosse.
In Anpassung an den jeweiligen Lebensraum ist diese Grundkonfiguration bei vielen Fischen teilweise deutlich modifiziert:
so können Flossen geteilt, miteinander verwachsen oder stark in der Form verändert sein und
sogar vollständig fehlen.
Funktionale Anpassungen konnten so weit gehen, dass die jeweilige Flosse nicht mehr gemäß ihrem ursprünglichen Zweck als Fortbewegungsorgan Verwendung findet.
Die Anzahl und Art der Flossenstrahlen lässt sich mit Hilfe der sogenannten Flossenformel beschreiben. Die Flossen-
formel setzt sich aus dem ersten Buchstaben der lateinischen Flossenbezeichnung, der Anzahl der Hartstrahlen und der Anzahl der ungeteilten und geteilten Weichstrahlen zusammen.
Hartstrahlen werden dabei mit römischen, Weichstrahlen mit arabischen Zahlen angegeben. Da Hartstrahlen und ungeteilte Weichstrahlen immer am Flossenanfang, die geteilten Weichstrahlen immer im hinteren Teil der Flosse stehen, lässt sich durch die Trennung mit einem Schrägstrich eine eindeutige Darstellung erzeugen.
Ist eine Flossenart mehrfach vorhanden, wird die Stellung der beschriebenen Flosse durch eine arabische Ziffer unmittelbar hinter dem Buchstaben angegeben.
In der Flossenformel fehlen häufig die Angaben zur Schwanzflosse, da diese weniger signifikant ist und wegen der Vorstrahlen schwerer abzählbar sein kann.
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