6.605
28.592.188
Bundesland: Bremen
Schonzeiten und Mindestmaße
(1 diese Fische dürfen nur gefangen werden, wenn sie als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Arten bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten sind diese Arten ganzjährig geschützt.
Während der Raubfischschonzeiten vom 1. Februar bis 15. Mai ist jegliche Spinnfischerei, einschließlich Blinkern und Twistern sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten.
In offenen Binnengewässern dürfen nur Fische oder Fischteile als Köder verwendet werden, die aus dem Gewässersystem des Fanggewässers stammen oder die in Teichwirtschaften oder vergleichbaren Anlagen aus heimischen Arten erzeugt wurden.
(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)
Krebse und Muscheln
Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Bremen ganzjährig geschützt.
Bremische Binnenfischereiverordnung
Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Bremische Binnenfischereiverordnung:
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